Johann Gottfried Herder-Programm

Außenansicht eines Hörsaals

Inhalt

Hintergrund und Ziele des Programms
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Eigenleistungen der ausländischen Hochschule
Förderungsmodalitäten
Weitere Informationen und Downloads

Hintergrund und Ziele des Programms

Das Johann Gottfried Herder-Programm war von 1999 bis 2013 eine von öffentlichen Organisationen und privaten Stiftungen getragene Kooperation. Seit 2014 wird das Programm nunmehr vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) fortgeführt. Das Programm unterstützt und vermittelt den längerfristigen (mindestens einsemestrigen) Lehraufenthalt von im Ruhestand befindlichen Hochschullehrern deutscher Hochschulen (in Ausnahmefällen auch Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung) an ausländischen Hochschulen weltweit. Das Programm ist für alle Fachrichtungen offen. Die Herder-Dozenten geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, zur Erneuerung und Modernisierung des Lehrangebots der Gastuniversität und vermitteln zudem deutsche Sprache und Wissenschaftskultur im Ausland. Gefördert werden Semesterdozenturen an der ausländischen Hochschule. Die Teilnehmer des Programms sollen jeweils zum Beginn eines Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Programm darauf, die Hochschullehrer in DAAD-Projekte zu entsenden, die von oder in Kooperation mit deutschen Hochschulen im Ausland durchgeführt werden. Darüber hinaus können sich aber auch Interessenten bewerben, die bereits über eine Einladung einer ausländischen Hochschule verfügen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass an dem Einsatz ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse besteht.

 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

  1. Sie bewerben sich auf ausgeschriebene Stellen, die ca. 6-8 Wochen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss (s.u.) auf dieser Seite publiziert werden. Diese Stellen sind i.d.R. im Rahmen von DAAD-Projekten deutscher Hochschulen im Ausland angesiedelt.

Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen (ggf. auf Englisch - bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Lehrsprache in der Ausschreibung):

  • Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs (CV)
  • Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre sowie ggf. weitere für die Stelle besonders relevante Veröffentlichungen
  • kurzes Motivationsschreiben
  • eine ausführliche Darstellung des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen für die ausgeschriebene/geplante Stelle

Wenn der Antrag auf eine ausgeschriebene Stelle von der Auswahlkommission positiv beschieden wurde, besteht die Möglichkeit einer Orientierungsreise an die Gastuniversität, sofern der Dozent die Gastuniversität noch nicht persönlich kennen lernen konnte. Die Orientierungsreise dient dazu, die Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen und den Lehrplan mit den dortigen Ansprechpartnern abzustimmen. Es ist wünschenswert, wenn die Gastdozenten im Rahmen ihrer Orientierungsreise eine Antrittsvorlesung halten. Die maximale Reisezeit beträgt für Europa eine Woche und außerhalb Europas zwei Wochen. Die Finanzierung der Begleitung durch den Lebenspartner ist bei Orientierungsreisen nicht förderbar.

  1. Sie bewerben sich für einen von Ihnen selbst angebahnten Einsatz an einer ausländischen Hochschule, an der es für die Tätigkeit eines deutschen Gastdozenten ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse gibt.

Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, CV
  • Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre sowie ggf. weitere besonders relevante Veröffentlichungen
  • kurzes Motivationsschreiben und eine ausführliche Darstellung des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen für die ausgeschriebene/geplante Stelle
  • Begründung der besonderen kultur-, bildungs-, wissenschafts- oder entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens
  • Einladungsschreiben
  • Stellenbeschreibung sowie Erklärung über die Eigenleistung der ausländischen Hochschule

Bewerbungen von Dozentinnen und Dozenten sind über das DAAD-Portal bis zum 15.11.2023 einzureichen:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nur vollständig eingegangene Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.

Alle Bewerbungen werden von einer unabhängigen, aus Hochschullehrern bestehenden Kommission bewertet. Bei einer Vermittlung in ein konkretes Hochschulprojekt im Ausland trifft die aufnehmende Hochschule bzw. der/die Projektverantwortliche in einem zweiten Verfahrensschritt die abschließende Auswahlentscheidung.

Eigenleistungen der ausländischen Hochschule

Von der ausländischen Hochschule wird erwartet, dass sie

  • einen Arbeitsvertrag mit dem Gastdozenten oder der Gastdozentin schließt
  • i.d.R. ein ortsübliches Gehalt zahlt
  • nach Möglichkeit eine angemessene, kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt.

Förderungsmodalitäten

Leistungen des Programms werden ausschließlich dem Gastdozenten oder, im Fall der Sachkostenpauschale, über den Gastdozenten zur Verfügung gestellt.

  • Der DAAD gewährt den Dozenten ein pauschaliertes, monatliches Auslandstage- und Übernachtungsgeld, differenziert nach Gastland/Ort. Das Tage- und Übernachtungsgeld wird nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt.
  • Bei Begleitung durch den Lebenspartner für mindestens zwei Monate wird das monatliche Auslandstage- und Übernachtungsgeld für den Zeitraum der Anwesenheit an der ausländischen Hochschule um 25 % erhöht.
  • Wenn die Gasthochschule eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt und diese für den Vermittelten zumutbar ist, werden die Sätze für das Auslandstage- und Übernachtungsgeld um 25 % gemindert.
  • Das ortsübliche Gehalt der Gasthochschule wird auf das monatliche Auslandstage- und Übernachtungsgeld angerechnet, sobald es 250,00 € pro Monat überschreitet.
  • Reisekosten: Der Gastdozent und der mitreisende Lebenspartner (bei Mitreise von mindestens 2 Monaten) erhalten eine einmalige Reisekostenpauschale, differenziert nach Gastland/Ort.
  • Versicherung: Der DAAD schließt für alle Dozenten und mitreisende Lebenspartner (bei Mitreise von mindestens 2 Monaten) eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ab, die auch die Rückführungskosten im Krankheits- oder Todesfall abdeckt.
  • Sachkostenpauschale: Jeder Dozent erhält eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1.000,00 €. Diese kann zur Beschaffung von Arbeitsmaterial (Bücher, Geräte) genutzt werden, die später am Gastinstitut verbleiben, soll aber auch alle sonstigen mit der Ausreise und dem Gastaufenthalt verbundenen Ausgaben (einschließlich Zoll- und ggf. Visumgebühren) abdecken.

Kontakt

DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Programme der Entwicklungszusammenarbeit/ST 42

Tel.: +49 228 882-693
E-Mail: herderprogramm@daad.de