Informationen für Stipendiaten und Stipendiatinnen aus dem Ausland – zusätzliche Regelungen während der Corona-Pandemie

Stand: 6. April 2022

Die Pandemiesituation in Deutschland beruhigt sich langsam. Das öffentliche Leben läuft wieder weitestgehend normal ab und auch die Hochschulen gehen unter Hygieneschutzmaßnahmen langsam wieder zum Normalbetrieb über. Wir gehen momentan davon aus, dass Sie daher Ihr Vorhaben in Deutschland wie geplant umsetzen können. Sollte sich die Situation in Deutschland wieder verschlechtern, stehen dem DAAD folgende Maßnahmen zusätzlich zu den in „Ihr DAAD-Stipendium“ genannten zur Verfügung.

Wenn Sie Ihr Stipendium noch nicht angetreten haben

Falls es pandemiebedingt nicht möglich sein sollte, zum vorgesehenen Stipendienantrittstermin nach Deutschland einzureisen (z.B., weil es keine Flugverbindung gibt oder Aus- oder Einreisebeschränkungen bestehen), wenden Sie sich bitte an Ihr Programmreferat. Dieses wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Im begründeten Ausnahmefall, bei pandemiebedingter Unmöglichkeit der Einreise, kommt ggf. ein vorübergehender Online-Beginn vom Heimatland aus in Frage. Ein Online-Beginn aus anderen, nicht-pandemiebezogenen/privaten Gründen ist nicht möglich. Falls auch ein Online-Beginn nicht in Betracht kommt, kann evtl. eine Verschiebung des Beginns um maximal 6 Monate geprüft werden.

Sollte keine Lösung gefunden werden, muss der Stipendienvertrag mit dem DAAD aufgelöst werden. In dem Fall können Sie sich bei nächster Gelegenheit wieder um ein DAAD-Stipendium bewerben, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen in dem in Frage kommenden Programm dies zulassen. Sollten Sie bereits Stipendienleistungen erhalten haben, müssen diese zurückgezahlt werden.

Wenn Sie Ihr Stipendium bereits angetreten haben

Auch die folgenden Optionen stehen unter der Voraussetzung, dass sich die Pandemiesituation wieder verschlechtert. Sie sind zudem abhängig vom jeweiligem Stipendienprogramm. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Optionen in den Standard-Stipendienprogrammen des DAAD.

1. Verbleib in Deutschland und Fortsetzung des Stipendienvorhabens online

Falls die Hochschulen in Deutschland wieder von Präsenz- auf Onlinelehre umstellen sollten und Sie in Deutschland bleiben: Die Stipendienleistungen werden wie bisher weitergezahlt.

2. Unterbrechung (für maximal 6 Monate)

In gut begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium aufgrund der Corona-Pandemie mit vorheriger Zustimmung des DAAD unterbrochen werden. 

Eine Unterbrechung für einen verlängerten (Heimat-)Urlaub ist nicht zulässig. Für Urlaube gelten die in „Ihr DAAD-Stipendium“ unter 1.5.4 genannten Bedingungen.

Die Stipendienrate (einschl. Zusatzleistungen) wird dann noch für den laufenden Monat gezahlt; danach werden die Stipendienzahlungen eingestellt.

Wenn das Stipendium unterbrochen wird, wird die Krankenversicherung für den Ausreisemonat fortgeführt. Eine Verlängerung auf eigene Kosten ist nur möglich, sofern Sie in Deutschland bleiben und dort keiner steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (z.B. freiwilliges Praktikum). Eine Fortführung der Krankenversicherung im Heimatland ist nicht möglich.

Sofern Sie ins Heimatland ausreisen und mit der ersten Rate noch keine Rückreisepauschale erhalten haben, wird Ihnen diese überwiesen.

3. Abbruch

Sie können das Stipendium nach Rücksprache mit Ihrem Programmreferat und dessen schriftlicher Zustimmung abbrechen und Deutschland verlassen. Die Stipendienzahlungen werden mit dem Ausreisedatum eingestellt. Sofern Sie mit der ersten Rate noch keine Rückreisepauschale erhalten haben, wird Ihnen diese überwiesen.

Die DAAD-Krankenversicherung wird fortgeführt, solange Sie Stipendienleistungen erhalten (Beispiel: Stipendienende 30.11./ Versicherungslaufzeit bis 15.12.)

Auf eine Rückforderung des bereits ausgezahlten Stipendiums wird verzichtet, sofern nachweisbare, pandemiebedingte Gründe zu dem Abbruch geführt haben.

4. Drittlandaufenthalte bei Studienstipendien und Forschungsphasen außerhalb Deutschlands

Prüfen Sie bitte, ob der studienbezogene Drittlandaufenthalt bzw. die Forschung außerhalb Deutschlands während der Pandemie tatsächlich wie geplant durchführbar ist. Bitte informieren Sie den DAAD bei einer geplanten Ausreise frühzeitig. Informieren Sie sich auch frühzeitig vor Ihrer Reise über mögliche Quarantäneregelungen im Zielland. In jedem Fall rät der DAAD, sich vor der Ausreise vollständig impfen zu lassen. Es gelten ferner die in „Ihr DAAD-Stipendium“ unter 1.5.5 genannten Voraussetzungen.

Gleiches gilt bei einer Zwischenheimreise. Hier gilt zusätzlich, dass Sie die Verantwortung für eine fristgerechte Rückkehr nach Deutschland tragen, ebenso wie für eventuelle Mehrkosten (z.B. für Testverfahren, erhöhte Reisekosten etc.).

Quarantänekosten werden vom DAAD nicht übernommen.